Was versteht man unter Kindertagespflege?
Kindertagespflege
bezeichnet nach dem SGB VIII
die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern
bei einer Kindertagespflegeperson
(umgangssprachlich auch Tageseltern, Tagesmutter, Tagesvater genannt).
Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII
von einer geeigneten Tagespflegeperson im eigenen Haushalt,
im Haushalt der Personensorgeberechtigten (i. d. R. der Eltern)
oder in angemieteten Räumen geleistet.
Im Odenwaldkreis gibt es rund 50 Tagesmütter und -väter,
die individuelle, familiennahe, flexible und kindorientierte Betreuung anbieten.
Alle sind nach den gesetzlichen Vorgaben ausgebildet und haben eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt als örtlichen Jugendhilfeträger erworben.
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